AGENDA SDG Tools & News Unternehmen und Menschenrechte: Monitoring startet Ende 2016 wurde der „Nationale Aktionsplan zur Umsetzung der VN (Vereinte Nationen)-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (2016-2020)“ (NAP) im Bundeskabinett verabschiedet. Der NAP sieht ein Monitoringverfahren zur Überprüfung des Umsetzungsstandes menschenrechtlicher Sorgfaltsprüfungen in deutschen Unternehmen vor. Mit der Durchführung dieses Monitorings hat das Auswärtige Amt nun EY in Zusammenarbeit mit einem Konsortium bestehend aus Adelphi, der Systain Consulting und focusright beauftragt. Die Bundesregierung definiert mit dem NAP die Verantwortung von deutschen Unternehmen für die Achtung der Menschenrechte. Dabei formuliert sie ihre Erwartung bezüglich der Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht für Unternehmen und die Achtung der Menschenrechte entlang unternehmerischer Liefer- und Wertschöpfungsketten. Die Überprüfung des Umsetzungsstandes hinsichtlich der in Kapitel III des NAP beschriebenen Elemente menschenrechtlicher Sorgfalt durch Unternehmen erfolgt durch eine ab 2018 jährlich durchzuführende Erhebung. Anhand des Monitorings wird nach wissenschaftlichen Standards überprüft, ob im Jahr 2020 mindestens 50 Prozent aller in Deutschland ansässigen Unternehmen mit über 500 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten die Erwartungen der Bundesregierung in Bezug auf die unternehmerische Sorgfaltspflicht erfüllen. In der ersten Phase des Projektes werden Hintergrundgespräche mit Unternehmen geführt, wofür das Konsortium noch Unternehmen sucht, die sich dafür bereit erklären. Unternehmen, die Interesse daran haben, können sich unter der E-Mail-Adresse nap.monitoring@de.ey.com melden. Bundestags-Petitionsausschuss zu NAP Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages setzt sich für eine konsequente Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte 2016-2020 (NAP) ein, der sich an den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte orientiert. In der Sitzung im November 2018 beschlossen die Abgeordneten daher, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als Material zu überweisen. Mit der Petition wird gefordert, dass der Vertrieb durch international tätige Unternehmen in Deutschland reguliert wird und Unternehmen, welche aktiv Menschenrechte verletzen oder im Ausland nicht gemäß deutscher Arbeitsschutzbestimmungen produzieren, sanktioniert werden. Zur Begründung ihres Anliegens verweisen die Petenten auf die durch einen großen Mineralölkonzern am Nigerdelta zu verantwortenden Trinkwasserverunreinigungen. Zudem würden Milizen finanziert, die „mit gewaltiger Schlagkraft die Gebiete enteignen und für die Konzerne annektieren“ würden. Andere Unternehmen ließen im Ausland – wie etwa in Bangladesch – produzieren, weil dort Kinderarbeit nicht verboten sei und die Unfallverhütung nicht dem deutschen Standard entspräche. Es sei nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung dagegen nichts unternehme, heißt es in der Petition. Wie der Ausschuss in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung schreibt, setzt sich aber die Bundesregierung in verschiedener Weise dafür ein, „dass die Nachhaltigkeit in den Lieferketten verbessert wird“. So unterstützt die Bundesregierung der Vorlage zufolge die von der EU-Kommission verfolgte wertegeleitete Handels- und Investitionspolitik. Dazu zählten insbesondere auch die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsund Menschenrechtsaspekten. Darüber hinaus unterstütze die Bundesregierung die OECD-Leitsätze für Multinationale Unternehmen. Ein wichtiges Instrument, um einen Beitrag für die nachhaltige Gestaltung der Globalisierung zu leisten, sei auch der NAP, schreibt der Petitionsausschuss. „Die Bundesregierung erwartet von allen Unternehmen, den im NAP beschriebenen Prozess der unternehmerischen Sorgfalt mit Bezug auf die Achtung der Menschenrechte in einer ihrer Größe, Branche und Position in der Liefer- und Wertschöpfungskette angemessenen Weise einzuführen“, heißt es in der Vorlage. Die Abgeordneten verweisen in diesem Zusammenhang auf den Koalitionsvertrag 28 globalcompact Deutschland 2018
MENSCHENRECHTE von CDU, CSU und SPD, in dem es heißt: „Falls die wirksame und umfassende Überprüfung des NAP 2020 zu dem Ergebnis kommt, dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen nicht ausreicht, werden wir national tätig werden und uns für eine EU-weite Regelung einsetzen.“ Dies wird durch den Petitionsausschuss „ausdrücklich begrüßt“. Die Petition, so schreiben die Abgeordneten, sollte in die Überprüfung des NAP 2020 einbezogen werden. Mazars und Shift veröffentlichen Prüfungsrichtlinie für Menschenrechte Da Unternehmen zunehmend für ihren weitreichenden Einfluss auf die Gesellschaft verantwortlich gemacht werden, haben Mazars und Shift jetzt eine umfassende Prüfungsrichtlinie für Menschenrechte veröffentlicht. Diese gibt Unternehmen zum ersten Mal in der Geschichte eine Orientierung darüber, wie sie ihre Informationen über die Einhaltung von Menschenrechten im Einklang mit internationalen Standards bereitstellen. Die neue Prüfungsrichtlinie, die die internationale Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft Mazars zusammen mit der führenden gemeinnützigen Vereinigung für Menschenrechte, Shift, über mehrere Jahre hinweg entwickelt hat, unterstützt das UN Guiding Principles Reporting Framework aus dem Jahr 2015. Dieses ist der weltweit einzige Berichtsrahmen für Unternehmen, die sich umfassend an den international gültigen UN Guiding Principles on Business and Human Rights orientieren. Die neue Richtlinie unterstützt die interne Revision von Unternehmen dabei, die Geschäftstätigkeit im Einklang mit der Einhaltung von Menschenrechten zu gewährleisten. Zugleich unterstützt sie externe Prüfungsunternehmen bei der Überwachung der Berichterstattung zur Einhaltung der Menschenrechte. „Derartige Anforderungen verleihen Interner Revision und externer Prüfung heute größere Bedeutung als je zuvor“, sagt Kai Beckmann, Director Compliance, Risk & Responsibility bei Roever Broenner Susat Mazars in Deutschland. „Umso wichtiger ist die nachhaltige Unterstützung der Einführung der neuen Prüfungsrichtlinie zur Einhaltung der Menschenrechte durch die Global and Chartered Institutes of Internal Auditors. Als professionelle Berater können wir die Frage der Menschenrechte nicht länger umgehen, sondern müssen sie effektiv in unsere beruflichen Fähigkeiten integrieren. Der neue Standard trägt dazu bei, diesen Anspruch umzusetzen.“ Caroline Rees, Präsidentin von Shift, erläutert: „Diese Prüfungsrichtlinien tragen dazu bei, dass die Arbeit fachkundiger Prüfer bei der Förderung von Arbeitnehmern, Gemeinden und anderen Interessengruppen, die von der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens betroffen sind, eine wertvolle Rolle spielt und für das Unternehmen mittel- und langfristig Mehrwert schafft“. Nützliche Links Human Rights Due Diligence Infoportal Das Human Rights Due Diligence Portal unterstützt Sie beim Management menschrechtlicher Sorgfaltspflichten. Die Website steht Ihnen in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung. mr-sorgfalt.de NAP Helpdesk Mit dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte hat die Bundesregierung die Einrichtung des NAP Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte als Angebot für Unternehmen vorgesehen, um Unternehmen und Verbände bei der Umsetzung der Vorgaben aus dem NAP, insbesondere hinsichtlich der Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfalt, zu unterstützen. Der NAP Helpdesk wurde im Oktober 2017 eröffnet und steht allen Unternehmen und Verbänden zur Verfügung. wirtschaft-entwicklung.de/nachhaltigkeit/ UN Global Compact Human Rights Capacity Diagnostic This section helps you explore how your company tracks and monitors the effectiveness of its human rights due diligence activities and how it communicates publicly about its approach and results. https://bit.ly/2RWbJ1N OECD Nationale Kontaktstelle Die OECD-Leitsätze sehen vor, dass alle Mitgliedsstaaten und Teilnehmerländer Nationale Kontaktstellen (NKS) einrichten. Die NKS haben die Aufgabe, die Leitsätze bekannt zu machen, über deren Inhalte zu informieren und die Einhaltung der Leitsätze zu fördern. Zudem fungiert die NKS als Beschwerdestelle. Jeder, der ein berechtigtes Interesse hat, kann dort eine Beschwerde wegen möglicher Verletzungen der Leitsätze durch ein Unternehmen einreichen. www.oecd-nks.de globalcompact Deutschland 2018 29
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